Bürgernähe und Transparenz – Wörter, die alle Kandidaten (ich schließe mich da mit ein) gern benutzen. Doch was heißt das überhaupt – oder besser, wie viel Bürgernähe und Transparenz erlauben uns die deutschen Gesetze, Verordnungen und nicht zuletzt die Satzungen, die wir selbst für die Gemeinde erlassen haben? Vielleicht 90 Prozent aller Verwaltungsvorgänge sind von den Gemeindevertretern fast nicht beeinflussbar oder erlauben den Mitarbeitern wenig Ermessensspielraum.
Bei diesem engen Handlungsspielraum stellt sich die Frage, was einen guten Bürgermeister ausmacht. Er muss keine Verwaltungserfahrung haben – wäre das so gewollt, hätten die Parlamente es längst beschlossen. Aber eine erfahrene Verwaltung muss er haben, und ich bin froh, dass Oberkrämer eine solche hat. Die Zusammenhänge und Zuständigkeiten der Verwaltungsebenen müssen dem Bürgermeister bekannt und von ihm verinnerlicht sein. Als Amtausschussvorsitzender hatte ich seinerzeit auch die Möglichkeit genutzt, die Verwaltung mit aufzubauen.
Vor allem aber muss er in der Lage sein, auch die Sicht der Bürger anzunehmen, ein
Gespür für ihre Bedürfnisse zu entwickeln und zwischen ihnen und der Verwaltung zu vermitteln – gerade angesichts des engen Handlungsspielraums. Diese anspruchsvolle Aufgabe verbirgt sich auch hinter den Stichworten Bürgernähe und Transparenz. Diese Aufgabe zu meistern, traue ich mir zu. In 17 Jahren aktiver kommunalpolitischer Arbeit habe ich viel dafür gelernt und bin trotzdem bereit, noch dazu zu lernen, was einen guten Moderator zwischen Bürger und Verwaltung ausmacht.
veröffentlich in der MAZ/NOZ am 15. Januar 2008
.
Veröffentlicht am 18.01.2008